Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://kuzaka.de einschließlich ihrer Unterseiten.
Kuzaka Fishing ist ein Kleinstunternehmen im Sinne von Art. 4 bzw. 5 der Richtlinie (EU) 2019/882 und § 3 Abs. 3 BFSG (weniger als 10 Beschäftigte, Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme unter 2 Mio. €). Die verbindlichen Barrierefreiheitsanforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gelten daher für unser Unternehmen nach aktueller Einschätzung nicht verpflichtend. Wir stellen diese Erklärung und die damit verbundenen Maßnahmen freiwillig zur Verfügung, weil uns ein barrierefreier Zugang zu unserer Website wichtig ist.
2. Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist nach unserem aktuellen Kenntnisstand weitgehend mit den einschlägigen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit vereinbar. Grundlage unserer Bewertung sind interne Selbsttests, kein vollständiger externer Audit.
Wir orientieren uns freiwillig an den Prinzipien der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit (u. a. WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA), ohne hiermit eine förmliche Konformitätserklärung im Sinne des BFSG abzugeben.
3. Noch bestehende Barrieren
Trotz kontinuierlicher Verbesserungen können derzeit noch einzelne Barrieren bestehen, insbesondere:
- vereinzelte Kontrast- oder Fokusdarstellungen in bestimmten Viewports,
- uneinheitliche Screenreader-Ausgabe bei einzelnen interaktiven Elementen,
- teilweise eingeschränkte Tastaturbedienung bei komplexen UI-Interaktionen.
Wir arbeiten fortlaufend daran, diese Punkte zu beheben.
4. Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
Kuzaka FishingVitaliy Zaitsev
Zur Sonnenhöhe 99
58636 Iserlohn
E-Mail: info@kuzaka.de
WhatsApp: +49 178 481 8475
Wir bemühen uns, Ihre Hinweise zeitnah zu prüfen und innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.
5. Hinweis zur Durchsetzbarkeit
Da Kuzaka Fishing als Kleinstunternehmen von den verbindlichen Anforderungen des BFSG ausgenommen ist (siehe Abschnitt 1), besteht kein gesetzliches Marktüberwachungs- oder Schlichtungsverfahren, das speziell auf diese freiwillige Erklärung anwendbar wäre. Wir bearbeiten Ihr Feedback direkt und bemühen uns um eine einvernehmliche Lösung. Ihre allgemeinen verbraucherrechtlichen Möglichkeiten bleiben hiervon unberührt.